Energierecht

Der Energiesektor bietet in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Herausforderungen mit oftmals erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Beteiligten. Vor diesem Hintergrund beraten wir insbesondere Energieversorger, Energiehändler und Großkunden sowie Betreiber von Energieanlagen umfassend im energierechtlichen Bereich wie beispielsweise:

  • Erstellung und Prüfung von Energielieferverträgen (Gas, Strom)
  • Bilanzkreise
  • Netzanschluss- und Netznutzung
  • Objektnetze

Neben der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen vertreten wir unsere Mandanten schwerpunktmäßig bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher und gesetzlicher Rechte sowie im Kontakt mit Regulierungsbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen.

Möchten Sie sich von einem Anwalt zum Thema Energierecht beraten lassen? energierecht@rayermann.de