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Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und unterstützen wir fortlaufend Gesellschafter und Geschäftsführer beim operativen Tagesgeschäft ebenso wie bei speziellen Projekten, wie z.B.:
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Die Gründung einer Gesellschaft sollte sorgfältig geplant werden. Neben den aktuellen Gegebenheiten sollte auch die auf der Grundlage des Business Plans erwartete Entwicklung berücksichtigt werden. Beides sollte bei der Wahl der Rechtsform eine wichtige Rolle spielen.
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Das deutsche wie internationale Recht stellt eine Vielzahl von Rechtsformen zur Verfügung, die für verschiedene Vorhaben naturgemäß unterschiedlich geeignet sind, wie z.B.:
Faktoren, welche die Wahl der Rechtsform beeinflussen, sind regelmäßig:
Die Gewichtung dieser Aspekte im Verhältnis zueinander gibt meist den Ausschlag zugunsten der einen oder anderen Rechtsform. Steht ein weitgehender Haftungsausschluß im Vordergrund, kommt eher eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) in Betracht, ist dagegen wenig Grundkapital vorhanden und das Bestreben groß, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, könnte sich eine Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) anbieten. |
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Neben den gesetzlich vorgeschriebenen gibt es eine Reihe weitere Anlässe, die eine Gesellschafterversammlung – im Falle der AG eine Hauptversammlung – erforderlich machen. Bei den insoweit erforderlichen Vorbereitungen unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig, um zu gewährleisten daß der Gesellschafterbeschluß / Hauptversammlungsbeschluß rechtswirksam zustande kommen kann. Fehler – insbesondere ein fehlerhafter Hauptversammlungsbeschluß – können gravierende Folgen haben (z.B. Anfechtbarkeit, die auch auf die bereits begonnene Ausführung des Beschlusses durchschlagen kann). |
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Sowohl bei der Bestellung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten als auch bei deren täglicher Arbeit gibt es eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen, bei deren Beantwortung RZ gerne behilflich ist (Management-Beratung).
als auch spezielle Fragen oder Vereinbarungen in diesem Kontext, wie z.B.
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Soweit größerer Finanzbedarf - etwa für Investitionen - besteht, stellen moderne Finanzinstrumente eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Krediten der Hausbank dar. |
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Im Falle einer Kooperation entscheidet nicht selten die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit darüber, ob sich die mit der Partnerschaft verbundenen Erwartungen auch erfüllen oder ob die Nachwirkungen am Ende die erzielten Vorteile wirtschaftlich fragwürdig erscheinen lassen. Eine sorgfältige Planung und Absicherung der eigenen Interessen ist hier oberstes Gebot.
Literatur: Rayermann, Der internationale Konsortialvertrag |
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Im Bereich der Mergers & Acquisitions (M&A) besteht erfahrungsgemäß großer Beratungsbedarf. Da es regelmäßig hierbei um nicht unerhebliche Werte geht, sollte der „Deal“ auch hinreichend geplant und rechtlich abgesichert werden. Dies betrifft u.a.:
Stellen Sie Ihre Fragen zum Thema Gesellschaftsrecht unverbindlich an unsere Anwälte: gesellschaftsrecht@rayermann.de |