Gewinnspiele / Glücksspiele

Bislang war die Gestaltung und Umsetzung von Gewinnspielen in erster Linie für Agenturen und werbenden Unternehmen im Zusammenhang mit Marketing- und Kundenbindungsmaßnahmen relevant.

Spätestens seit dem Erfolg des TV-Senders 9Live werden aber auch Gewinnspiele als eigenes Geschäftsmodell immer interessanter. Gerade neue und innovative Konzepte – seien es SMS-Gewinnspiele, Handy-Game-Turniere oder Internet-basierte Geschicklichkeitsspiele - haben sich dabei als äußerst erfolgversprechend erwiesen.

Insbesondere aufgrund der strafrechtlichen Folgen, die die Durchführung von Glücksspielen ohne entsprechende Genehmigung haben kann, arbeiten wir mit vielen unsere Mandanten schon bei der Konzeptentwicklung eng zusammen. Dies erlaubt es uns von Anfang an neben der aktuellsten Rechtsprechung auch die über das Strafrecht hinausgehenden rechtlichen Bereiche zu berücksichtigen, die bei Gewinnspielkonzepten betroffen sein können, wie z.B.

  • Wettbewerbsrecht (UWG)
  • Datenschutzrecht
  • Jugendschutz (JMStV, Jugendschutzrichtlinie)
  • Glücksspielrecht (GlücksspielStaatsV, SpielV)
  • Medienrecht (RStV, Gewinnspielsatzung)
  • Gewerberecht (GewO)

Auf diese Weise können wir unsere Mandanten dabei unterstützen, erfolgreiche Gewinnspiel-Projekte umzusetzen und dabei dennoch das rechtliche Risiko zu minimieren.


Stellen Sie Ihre Fragen zum Thema Gewinnspiele unverbindlich an unsere Anwälte: gewinnspiele@rayermann.de