Gerade für Anbieter jeder Art von Content - seien es PC-Spiele, Filme, Videos, mobile Mehrwertdienste (z.B. Bildmitteilungen, Wallpaper etc.) oder Erotikangebote im Internet - ist die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben eine stetige Herausforderung. Dies gilt umso mehr, als der deutsche Gesetzgeber strenge Anforderungen an ein geeignetes Altersverifikations-System (AVS) stellt.
Diesbezüglich informieren wir als Teil unseres Beratungsangebotes über die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bestehenden Pflichten und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten für die Praxis geeignete Lösungen. Dabei stehen wir bei Bedarf auch als Jugendschutzbeauftragte gemäß § 7 JMStV zur Verfügung.
Jugendschutz geht jedoch hierüber weit hinaus: Wann immer Produkte oder Services zumindest auch für Jugendliche attraktiv sind, müssen mögliche Einschränkungen besonders bei der Gestaltung von Marketing- und PR-Maßnahmen beachtet werden. So sei nur als Beispiel darauf verwiesen, dass Werbung, die Kinder unmittelbar auffordert, selbst die beworbene Ware zu erwerben, wettbewerbsrechtlich kritisch ist. Ebenfalls rechtliche Einschränkungen gibt es beispielsweise bei dem Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Darsteller in der Werbung. Aus diesem Grunde beraten wir gerade auch werbende Unternehmen und Agenturen in jugendschutzrechtlichen Belangen.
Ein Anwalt aus unserem Expertenteam unterstützt Sie gerne zum Thema Jugendschutz: jugendschutz@rayermann.de