Künstlerverträge

Gerade für Künstler - seien es Musiker, Schauspieler, Autoren, Fotografen, Models, Komponisten, Maler, Designer oder andere Kreative - ist es von zentraler Bedeutung, ihre kreative Leistung auch angemessen wirtschaftlich zu verwerten. Dabei treffen regelmäßig zwei unterschiedliche Interessen aufeinander: die des Künstlers, der sich eine möglichst große kreative Freiheit erhalten möchte, gleichzeitig aber eine angemessene Vergütung für die Verwertung seines Könnens und seiner Werke erwartet, einerseits und andererseits die des Unternehmens, das eine Nutzung der Leistungen des Künstlers zu möglichst günstigen Konditionen anstrebt.

Wir beraten und unterstützen sowohl Künstler als auch Verwerter bei dem Entwurf und der Verhandlung von Verträgen, die nicht nur die jeweiligen Interessen bestmöglich berücksichtigen, sondern auch eine klare, für alle Vertragspartner verständliche Sprache sprechen:

  • Autorenverträge
  • Agenturverträge
  • Labelverträge
  • Bandübernahmeverträge
  • Musikverlagsverträge
  • Managementverträge
  • Modelverträge
  • Merchandisingverträge
  • Sponsoringverträge
  • Tourneeverträge
  • Werbeverträge
  • Verlagsverträge
  • Drehbuchverträge
  • Darstellerverträge
  • Contentverträge
  • Lizenzverträge 

Insbesondere für Film- und Videoproduktion, bei denen eine Vielzahl von Künstlern vor und hinter der Kamera beteiligt ist, erstellen wir aufeinander abgestimmte Verträge, um Lücken bei der Rechteeinräumung, die eine erhebliche Beeinträchtigung für ein solches Projekt darstellen können, zu vermeiden. Gleiches gilt im Bereich der Musik- und Videospiele-Produktion.

Für unsere international tätigen Mandanten erstellen wir Verträge auf Wunsch selbstverständlich auch in englischer Sprache.


Ein Anwalt aus unserem Expertenteam unterstützt Sie gerne in allen Belangen Ihres Künstlervertrages: kuenstler@rayermann.de