Markenrecht

Im Bereich des Markenrechts liegen unsere Beratungsschwerpunkte sowohl bei der Anmeldung von Marken als auch bei der Überwachung und dem Management bereits eingetragener Marken oder kompletter Markenportfolios:

  • Markenrecherchen
  • Markenanmeldung
  • Markenrechtsverletzungen
  • Marken-Lizenzverträge

Markenrecherchen

Bei eingetragenen Marken gilt das Prioritätsprinzip, d.h. ältere eingetragene Marken haben Vorrang vor jüngeren Marken. Dabei ist nicht nur zu prüfen, ob bereits eine identische Marke existiert, auch die Eintragung eines „nur“ ähnlichen Begriffs kann mit einer bestehenden Marke kollidieren und hierdurch Probleme verursachen.

Vor Anmeldung einer neuen Marke empfehlen wir zur Verringerung des Risikos von Widersprüchen gegen die Markenanmeldung daher regelmäßig die Durchführung einer Markenrecherche. Dabei werden - gerade auch wenn eine deutsche Marke eingetragen werden soll - nicht nur nationale sondern zusätzlich europäische und internationale Marken geprüft, da auch diese Wirkung für Deutschland haben.

Markenanmeldung

Neben der Durchführung der eigentlichen Markenanmeldung beraten wir zunächst hinsichtlich der Frage, ob die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ausreicht oder ob eine EU-Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante im Hinblick auf die geplante Nutzung der Marke unter Umständen sinnvoller ist. Gleiches gilt für die Entscheidung ob eine Wortmarke, eine reine Bildmarke oder eine Kombination (Wort-Bild-Marke) angemeldet werden soll.

Soweit ein Markenschutz für Länder außerhalb der EU benötigt wird (wozu z.B. auch die Schweiz zählt), verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei internationalen Markenanmeldungen bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung des mit jeder Markenanmeldung einzureichenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, um zu gewährleisten, dass Ihre Marke den benötigten Schutzumfang erhält.

Markenrechtsverletzungen

Wenn Sie sich als Markeninhaber gegen eine Verletzung Ihres Markenrechts verteidigen möchten, zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf, Ihre Marken schnell und effizient zu verteidigen. Dies umfasst nicht nur die Geltendmachung von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen - sei es in Form einer außergerichtlichen Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder eines normalen Hauptsacheverfahrens - sondern gerade auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Aber auch wenn Sie sich Ansprüchen aufgrund einer behaupteten Markenrechtsverletzung ausgesetzt sehen (z.B. eine entsprechende Abmahnung erhalten haben), prüfen wir, ob diese Ansprüche gerechtfertigt sind, und zeigen Ihnen geeignete Strategien auf, um die Angelegenheit möglichst schnell und wirtschaftlich zu erledigen.

Marken-Lizenzverträge

Gleichgültig, ob Sie eine fremde Marke nutzen möchten oder aber selbst Markeninhaber sind und einem Dritten die Nutzung Ihrer Marke gestatten möchten: Grundlage sollte stets ein klarer, ausgewogener Lizenzvertrag sein, mit dem sichergestellt werden kann, dass einerseits der Lizenznehmer alle benötigten Nutzungsrechte eingeräumt bekommt, andererseits der Markeninhaber auch eine angemessene Lizenzgebühr erhält. Unsere Erfahrung in diesem Bereich erlaubt es uns, bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Lizenzverträgen die Interessen unserer Mandanten umfassend zu wahren und so rechtliche Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.


Ein Anwalt aus unserem Expertenteam unterstützt Sie gerne zum Thema Markenrechtmarken@rayermann.de