Musikrecht

Der Musikbereich stellt aus rechtlicher Sicht eine besondere Herausforderung dar, da es hier regelmäßig eine Vielzahl von Beteiligten gibt, deren Beziehungen zueinander vertraglich zu regeln sind: 

  • Komponisten
  • Texter
  • Musikverlage
  • Labels
  • Ausübende Künstler (Sänger, Musiker)
  • Produzenten (z.B. Bandübernahmeverträge)
  • Konzertveranstalter (insbesondere Tourneeverträge)
  • Künstlermanagement
  • Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA)
  • Gewerbliche Musiknutzer (z.B. Anbieter von Downloadportalen und Handy-Klingeltönen)

Aus diesem Grunde ist hier besonders wichtig, die einzelnen Vertragsbeziehungen aufeinander abzustimmen, um Lücken und Widersprüche zu vermeiden. Nur so ist eine für die Beteiligten wirtschaftlich erfolgreiche Verwertung möglich.

Gerade Komponisten, Texter und Künstler unterstützen wir darüber hinaus bei der Verteidigung ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte gegen eine unerlaubte Nutzung solcher Rechte. Bei Künstlern umfasst dies selbstverständlich auch die Durchsetzung von Ansprüchen bei unerlaubter Nutzung des (Künstler-) Namens und von Bildern. Dabei ermitteln wir in jedem Einzelfall die geeignete Strategie, um eine Rechtsverletzung schnell und endgültig zu beenden (insbesondere durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen) und ggf. Auskunfts- und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus unterstützen wir Künstler bei der Verteidigung ihrer Privatsphäre [Link] gegenüber den Medien sowie bei falschen oder ehrverletzenden Presseberichten.


Unsere Anwälte beraten Sie gerne zum Thema Musikrecht: musik@rayermann.de