Das Internet stellt sowohl Website-Betreiber als auch Internetnutzer vor vielfältige rechtliche Herausforderungen. Insbesondere aufgrund der Vielseitigkeit und Flexibilität dieses Mediums sind auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer stetigen Entwicklung unterworfen.
In dem Umfeld des sogenannten „Web 2.0“ entstehen teilweise völlig neue Plattformen und Dienste, die sich nicht schematisch in die bekannten Kategorien einordnen lassen. Hierzu gehören Plattformen, über die User - häufig als Mitglied einer Community - eigene Inhalte (User generated content – UGC) hochladen oder Inhalte ggf. kostenpflichtig im Wege des Download oder Streaming beziehen können (z.B. WebTV).
Vor diesem Hintergrund ist es im Online-Bereich unerlässlich die aktuellsten Urteile und Gesetzgebungsaktivitäten zu beobachten und die rechtlichen Beratung an Änderungen anzupassen. Mit diesem Anspruch beraten wir bei der Gestaltung von Verträgen, Prüfung neuer Geschäftmodelle und Geltendmachung von Rechtsverletzungen unter anderem in folgenden Bereichen:
- Domains (z.B. Domaingrabbing, Marken- / Namensrechtsverletzungen)
- E-Commerce Projekte (B2B / B2C)
- Lizenzierung von Content / Urheberrechtsverletzungen
- Erstellung und Lizenzierung von Software und Websites
- Online-Gewinnspiele
- Werbung (Bannerwerbung, Affiliates)
- Abmahnungen
- Adult Entertainment
- AGB für Online-Angebote
- Communities / User Generated Content
- Online Games
- Impressum / Informationspflichten-Verordnung
- Jugendschutz
- Location-based Services
- Mehrwertdienste
- Mobile Advertising / Mobile Marketing
- Newsletter
- Service Level Agreements (SLA)
- Webshops
Fragen zum Bereich Online-Recht / Internetrecht ? onlinerecht@rayermann.de