Persönlichkeitsrecht / Presserecht

Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre im Internetbereich, insbesondere die fortschreitende Popularität des sogenannten „Web 2.0“ mit der Möglichkeit, für praktisch jeden Internetnutzer eigene Inhalte zu veröffentlichen und weltweit zugänglich zu machen, sind Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Privatsphäre immer verletzlicher geworden. Im Gegenzug entwickelten die deutschen Gerichte jedoch klare Schranken, was die Darstellung von Personen in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Presse anbelangt. Damit ist Deutschland eines der Länder, die das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen sehr weitgehend und sehr effizient schützen.

Vor diesem Hintergrund vertreten wir in der Öffentlichkeit stehende Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland, um ihre Privatsphäre in Deutschland zu schützen und falsche Berichterstattung zu unterbinden bzw. richtigzustellen.

Dabei ist die Möglichkeit, sich gegen Veröffentlichungen in den Medien zur Wehr zu setzen, keinesfalls Prominenten vorbehalten. Im Gegenteil: Durch die zunehmende Popularität von Internetforen und Blogs sehen sich immer mehr Privatleute in der Situation, dass ihre Privatsphäre durch veröffentlichte Fotos verletzt wird oder falsche bzw. beleidigende Beiträge über sie veröffentlicht werden.

In allen diesen Fällen beraten wir hinsichtlich der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, wie z.B.

  • Presserechtliche Gegendarstellung
  • Beseitigungsansprüche
  • Unterlassungsansprüche
  • Geltendmachung von Schadenersatz auch für immaterielle Schäden („Schmerzensgeld“)


Stellen Sie Ihre Fragen zum Thema Presse- und Persönlichkeitsrechte unverbindlich an unsere Anwälte: presserecht@rayermann.de