Die außergerichtliche Streiterledigung (Alternative Dispute Resolution - ADR) hat im Wirtschaftsleben eine große Bedeutung erlangt. Auf internationaler Ebene finden vor allem Schiedsverfahren eine große Akzeptanz und daher häufige Anwendung. Dies ist auf die zahlreichen Vorteile dieses Verfahrens gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren zurückzuführen. Hervorzuheben ist die kürzere Verfahrensdauer, die besondere Sachkunde der Schiedsrichter, die Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des Verfahrens vor dem Schiedsgericht und die international bessere Durchsetzbarkeit von Entscheidungen. Die Kosten des Schiedsverfahrens sind in der Regel ebenfalls geringer, wenn man unterstellt, daß der Streit vor einem staatlichen Gericht nicht mit Abschluß der ersten Instanz entschieden ist.
Vielfach werden die Chancen der Individualisierung, die das Schiedsverfahren bietet, jedoch nicht erkannt und genutzt. Statt dessen wird eine Standardschiedsklausel bzw. vorformulierte Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufgenommen, deren Wirksamkeit von der Beachtung zwingender Formvorschriften abhängt. Unzureichende Sorgfalt führt im Ergebnis oft dazu, daß das Schiedsverfahren mangels wirksamer Vereinbarung nicht oder nicht in der gewünschten Form durchgeführt wird. In jedem Fall sollten die Vorgaben der jeweiligen Schiedsinstitution (etwa DIS, ICC oder UNCITRAL), deren Schiedsgerichtsordnung bzw. Schiedsverfahrensordnung Anwendung finden soll, eingehalten werden.
Wir sind Ihnen bei der Vereinbarung von Schiedsabreden und der Gestaltung von Schiedsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsbeziehung (Austauschverträge, Gesellschaftsverträge) behilflich. Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch innerhalb eines Schiedsverfahrens.
Während das Schiedsverfahren typischerweise eine nachträgliche Schadensregulierung ermöglicht, bieten die vor allem in den USA verbreiteten und hierzulande zunehmend in Mode kommenden Verfahren der Mediation und des Mini-Trial schnelle Hilfe während der Konfliktphase. Ziel der Mediation und des Mini-Trial ist die Problemlösung durch Vermittlung eines neutralen Dritten, der lediglich auf eine Einigung hinwirkt, selbst aber keine für die Beteiligten bindende Entscheidung fällen kann. Selbstverständlich können wir Sie auch bei der Vereinbarung, Gestaltung und Durchführung dieser Verfahren kompetent beraten und unterstützen.
Ein Anwalt aus unserem Expertenteam unterstützt Sie gerne in allen Belangen des Schiedsrechts und der Mediation: mediation@rayermann.de