Telekommunikationsrecht

Im Telekommunikationssektor beraten und vertreten wir Unternehmen aus fast allen Bereichen, wie z.B.

 

  • Telekommunikationsdienste (Festnetz und Mobilfunk)
  • Mehrwertdienste, insbesondere SMS-Mehrwertdienste, und andere telekommunikationsgestützte Dienste
  • Bereitstellung und Betrieb von SMS-Shortcodes und Mehrwertdienste-Rufnummern (0900-, 0137-)
  • Technische Dienstleister
  • Abrechnung von Mehrwertdiensten
  • Call-Center / Customer Care

Dabei verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen (z.B. mit Mobilfunknetzbetreibern) sowie bei der Durchsetzung vertraglicher Rechte unserer Mandanten. Außerdem werden wir häufig bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte und Dienstleistungen hinzugezogen, um – ggf. in engem Kontakt mit den betroffenen Stellen, wie der Bundesnetzagentur – rechtliche Risiken von Anfang an zu minimieren.

Speziell im Telekommunikationsrecht ist bei der Beratung Branchenkenntnis auf neuestem Stand unerläßlich, da neben den aktuellen Gesetzen auch Branchenvereinbarungen relevant sein können. Darüber hinaus ist in vielen Fällen zusätzlich Datenschutzrecht betroffen, dessen Berücksichtigung ebenfalls unerläßlich ist.


Ein Anwalt aus unserem Expertenteam unterstützt Sie gerne zum Thema Telekommunikationsrecht: telekommunikation@rayermann.de