Urheberrecht

Hauptaufgabe des Urheberrechts ist der Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property) des Urhebers und soll diesem in erster Linie die wirtschaftlichen Früchte seiner kreativen Leistungen sichern. Mit der modernen Kommunikation über Internet, WAP, UMTS etc. ergeben sich für den Urheber aber nicht nur größere Chancen bei der wirtschaftlichen Verwertung seiner Werke, kreative Leistungen sind auch verletzlicher geworden.

Insbesondere durch File Sharing Angebote, Peer-to-Peer Netzwerke, Plattformen und Foren für User Generated Content (UGC) wie z.B. Facebook und YouTube, die es jedem Nutzer ermöglichen, auf einfachste Weise Inhalte zu veröffentlichen, wird es immer schwerer, Urheberrechte zu kontrollieren und durchzusetzen. Aufgrund der technischen Möglichkeiten sind dabei nicht nur Copyrights von Musikern, Komponisten und Fotografen betroffen, sondern vermehrt auch Urheberrechte von Architekten, Autoren, Schriftstellern und Choreografen.

Aber auch die Anbieter innovativer Konzepte im Bereich M-Commerce (insbesondere Mobile Mehrwertdienste), Social Networks, UGC und Location-based Services stehen vor der Herausforderung, ihren Nutzern größtmögliche Freiheiten zu geben, ohne selbst in die Gefahr einer Haftung für Rechtsverletzungen zu geraten.

Schließlich gibt auch die Rechtesituation bei im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffenen Werken häufig Anlass zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Im präventiven Bereich, d.h. zur Vermeidung von Rechtsverletzungen und urheberrechtlicher Streitigkeiten bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:

  • Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen (z.B. Contentverträge, Künstlerverträge)
  • Rechteklärung
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen und AGB bei Urheberrechts-relevanten Konzepten und Angeboten, insbesondere im Zusammenhang mit User Generated Content)

Bei bereits erfolgten Rechtsverletzungen entwickeln wir für den konkreten Fall die geeignete Strategie, um die Beeinträchtigung möglichst schnell und wirtschaftlich zu beenden, sei es durch eine außergerichtliche Abmahnung, durch einstweilige Verfügung oder durch Unterlassungsklage. Außerdem werden wir bei Geltendmachung von bzw. Verteidigung gegen Auskunftsansprüche und Schadenersatzansprüche tätig. Gerade im letzteren Falle hat der Urheber verschiedene Optionen zur Berechnung des ihm entstandenen Schadens, so dass die Auswahl der vorteilhaftesten Berechnungsmethode für den Urheber einen erheblichen finanziellen Vorteil bringen kann.

Selbstverständlich vertreten wir sowohl Urheber als auch Lizenznehmer bei Fragen und Herausforderungen im Verhältnis zu Verwertungsgesellschaften, wie z.B. GEMA, GVL VG Wort und VG Bild-Kunst, sei es hinsichtlich Mitgliedschaften und Wahrnehmungs- / Berechtigungsverträgen als auch bezüglich Abrechnungen.

Da Nutzer und Auftraggeber kreativer Leistungen sich immer häufiger teilweise erheblichen Entgeltforderungen der Künstlersozialkasse gegenübersehen, überprüfen wir auch solche Forderungen kritisch und klären offene Punkte außergerichtlich unmittelbar mit der Künstlersozialkasse oder bei Bedarf gerichtlich.


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