Werbung soll Aufmerksamkeit erregen, innovativ sein, animieren. Dabei sieht das deutsche Recht jedoch Einschränkungen vor, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, bestimmte Personengruppen (z.B. Kinder) zu schützen oder um – wie beispielsweise im Falle der Werbebeschränkungen für Glücksspiele – politisch und gesellschaftlich erwünschte Ziele zu erreichen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der rechtlichen Beurteilung von Werbemaßnahmen unterstützten wir Werbetreibende und Agenturen nicht nur bei der rechtssicheren Gestaltung neuer Konzepte sondern zeigen bei rechtlich kritischen Entwürfen auch proaktiv Möglichkeiten auf, das rechtliche Risiko durch zumeist wenige Änderungen erheblich zu verringern. Eine unserer Kernkompetenzen liegt dabei im Bereich des Online- und Mobile Marketing (insbesondere SMS-Werbung und WAP) sowie der TV-Werbung. Aber auch bei der Gestaltung und Umsetzung neuartiger Konzepte (z.B. Guerilla Marketing) werden wir seitens unserer Mandanten regelmäßig beratend eingebunden.
Unsere Leistungen umfassen dabei nicht nur die Prüfung von Werbemaßnahmen, wir bieten vielmehr alle im Werbebereich benötigten rechtlichen Services aus einer Hand an:
- Verträge mit Models, Darstellern, Testimonials
- Werbespot-Produktionsverträge
- Sponsoring-Verträge
- Merchandising-Verträge
- Markenrecherchen / Markenanmeldungen
- Rechtssichere Gestaltung von Gewinnspielen
- Verträge mit Werbe- und Mediaagenturen
- Webdesign-Verträge
Daneben vertreten wir Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aufgrund wettbewerbswidriger Werbemaßnahmen durch Mitbewerber bzw. bei der Verteidigung gegen derartige Ansprüche. Dies umfasst insbesondere die Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügung und Unterlassungsklagen aber auch vorbeugende Maßnahmen wie die Hinterlegung von Schutzschriften bei Gericht.
Unsere Anwälte beraten Sie gerne zum Thema Wettbewerbs- und Werberecht: werbung@rayermann.de